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  Was sagt die Presse
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  Das Handelsblatt: ´´Der Weg für Billig-GmbHs ist frei´´
´´Das neue Urteil bedeutet insbesondere: Deutsche Unternehmen können sich die teils
wesentlich niedrigeren Hürden zu nutze machen, die im Ausland für die Gründung einer GmbH existieren und dennoch Ihre Geschäfte in Deutschland weiterbetreiben.´´

Das Handelsblatt, am 19.03.03, zum neuen Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.03.2003
 
 
  Das Urteil des Bundesgerichtshofes
Der deutsche Bundesgerichtshof hat am 13.03.2003 bestätigt, dass die Rechtmäßigkeit der im Ausland gegründeten Gesellschaften gegeben ist. Damit wurde die jahrelang praktizierte Rechtssprechung aufgehoben, die dieses verhinderte.

Jeder Europäer kann somit in UK eine Limited gründen, selbst wenn er das nur mit dem Ziel macht, damit das deutsche, (oder anderes europäisches) unternehmerfeindliche Gesellschafts recht zu umgehen. Die Gründung Ihrer Limited dauert weniger als 2 Wochen, (ein 24 Stunden Service ist auch möglich).
 
 
  Creditreform verzeichnet 136.300 Insolvenzen in 2005
Nachdem Deutschland in den letzten 4 Jahren (2001-2005)  bereits 154.260 Firmeninsolvenzen  zu beklagen hatte, hat die Creditreform für das Jahr 2005 136.300 Insolvenzen (Gesamtinsolvenzen: Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen) verzeichnet.

Lt. Creditreform sind "allein 66.400 Verbraucher stellen einen Antrag auf Restschuld
befreiung - das entspricht einem Zuwachs um 35,2 Prozent. Die sonstigen Insolvenzen, die sich zusammensetzen aus den natürlichen Personen als Gesellschafter, den ehemals Selbstständigen und den überschuldeten Nachlässen, Stiftungen und Vereinen, steigen um 7,1 Prozent auf insgesamt 32.000 Fälle an. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen hat sich in den letzten elf Jahren mehr als verdoppelt. Nach einer Zäsur in den Jahren 1998 bis 2000 stiegen die Insolvenzen weiter an und erreichten im Jahr 2003 ihren Höhepunkt mit knapp 40.000 betroffenen Firmen".

Besonders dramatisch für Unternehmer, wenn Sie persönlich für die Schulden Ihrer
Unternehmen haften. Das kann für viele Unternehmer ruinös werden und führt zumeist in die Privatinsolvenz.

Quelle: Creditreform "Insolvenzen Neugründungen Löschungen", 1. Halbjahr 2005
 
 
  Freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit
Freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit für Selbstständige
Bisher war immer der Weg aus der Sozialversicherung ein Argument für die Gründung einer Kapitalgesellschaft - also einer Limited.

Die Arbeitslosenversicherung war bisher ausschließlich Arbeitnehmern vorbehalten. Seit dem 01.02.2006 können sich allerdings auch Selbstständige in der gesetzlichen Sozial versicherung gegen Arbeitslosigkeit absichern. Die Aufnahme in diese freiwillige Weiter versicherung setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb 24 Monaten vor der Unternehmens gründung mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet oder eine Entgelt ersatzleistung wie beispielsweise Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen hat. Der Antrag muss innerhalb eines Monates nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlichen Arbeitsagentur gestellt werden. Wer zum 01.02.2006 bereits die Voraussetzungen erfüllt hat, kann den Antrag bis zum Ende des Jahres stellen.

Der Monatsbeitrag beträgt für das Jahr 2006 39,81 EUR (West) und 33,56 EUR (Ost).
 
 
  Formwechselnde Umwandlung von GmbH in Ltd.
Nach der "Sevic"-Entscheidung des EuGH vom 13.12. 2005 steht fest, dass eine grenz überschreitende Verschmelzung innerhalb der Europäischen Union nur im Missbrauchsfall untersagt werden darf.

Damit ist rechtlich abgesichert, dass eine deutsche GmbH in eine englische Limited
umgewandelt werden kann. Ein ähnliches Urteil hatte der Bundesgerichtshof am
8. Dezember 2005 bereits gefällt. Im konkreten Rechtsfall hatte der BGH allerdings die Umwandlung dann für unzulässig erklärt, wenn damit z.B. eine stille Liquidation der GmbH im Ausland erfolgen sollte - also rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt.

Welchen Sinn macht es überhaupt, eine etablierte deutsche GmbH in eine Limited umzuwandeln?
Die "GmbH" erhält zunächst das leichte und flexible englische Gesellschaftsrecht.
Doch der wesentliche Vorteil einer solchen Umwandlung kann auch darin liegen, dass die Limited das Institut des eigenkapitalersetzenden Darlehens nicht kennt. Daraus folgt, dass im Krisenfall der Insolvenzverwalter vom Gesellschafter der Limited den Darlehensbetrag nicht noch einmal abfordern darf. Wird die GmbH in "guten" Zeiten - also nicht in der Krise oder unmittelbar vor der Krise (das wäre dann Rechtsmissbrauch) - in eine Limited umgewandelt und kommt es danach erst zu Problemen, kann die Darlehensschuld nicht noch einmal eingefordert werden.

Limited Plus Tipp: Eine Umwandlung macht - außer bei den zuvor genannten Punkten - in aller Regel wenig Sinn. Sinnvoller ist in vielen Fällen die Ausgliederung von weiteren Geschäftsbereichen in Limiteds oder den Aufbau einer Holdingkonstruktion mit Limited und GmbH
 
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