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  Limited oder Limited & Co KG
limited-oder-co.jpg Die Überlegung zur richtigen Rechtsform,  haben deutsche Gründer, für sich zu entscheiden.
Eine Ltd. oder eine Ltd. & Co.KG.

Auf Grund von Steuervorteilen ist die Ltd & Co.KG in Deutschland die derzeit beliebteste Gesellschaftsform. Damit liegt Sie noch vor der Limited mit selbständiger Zweigniederlassung.

Grundsätzlich gibt es für die Geschäftstätigkeit einer englischen Limited in Deutschland folgende Alternativen:


Limited mit unselbständiger Zweigniederlassung
· Juristisch eingetragener Sitz (Registered Office) befindet sich in U.K.
· Limited muss bei Gewerbe- und Finanzamt angemeldet werden (§ 14 GewO)
· Besteuerung der Limited erfolgt ausschliesslich nach deutschem Recht
· Verwaltungssitz befindet sich in Deutschland

Limited mit selbständiger Zweigniederlassung
· Juristisch eingetragener Sitz (Registered Office) befindet sich in U.K.
· Anfertigung einer Apostille (Notwendig für Eintragung im HR)
· Limited wird durch Notar in das Handelsregister eintragen
· Limited muss bei Gewerbe- und Finanzamt angemeldet werden (§ 14 GewO)
· Besteuerung der Limited erfolgt ausschliesslich nach deutschem Recht
· Verwaltungssitz befindet sich in Deutschland

Limited & Co. KG
· Juristisch eingetragener Sitz der Ltd. (Registered Office) befindet sich in U.K.
· die Limited ist ausschliesslich Komplementär (Vollhafter) der deutschen KG
· Ltd. & Co.KG wird durch Notar in das Handelsregister eingetragen
· Ltd. & Co.KG bei Gewerbe- und Finanzamt anmelden (§ 14 GewO)
· die Besteuerung der Ltd. & Co. KG erfolgt ausschliesslich nach deutschem Recht      für  Personengesellschaften (dadurch evtl. Steuervorteile)

Unsere Empfehlung!
Unter bestimmten Vorraussetzungen empfehlen wir die Gründung einer Ltd. & Co. KG. Diese Variante vereint den Vorteil der begrenzten Haftung durch das geringe Gründungskapital der Limited, mit den steuerlichen Vorteilen der KG als Personengesellschaft durch den Wegfall der Körperschaftssteuer.

 
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