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  Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss mit Limited Plus Limited (im folgenden auch Limited Plus genannt) mit Unternehmern, Unternehmen und Verbrauchern (im folgenden auch Auftraggeber genannt) sind im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt Limited Plus nicht an, soweit Limited Plus ihrer Geltung nicht schriftlich zugestimmt hat. Es gelten die Geschäftsbedingungen in der gültigen Fassung zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses.
Limited Plus weist ausdrücklich daraufhin, dass das Leistungsangebot von Limited Plus, wie auch Newsletter, Infobroschüren, Vertragsunterlagen ausschließlich dem Endverbraucher bzw. den direkten Firmengründer oder auch autorisierten Kooperationspartnern zur Verfügung steht. Die Leistungsanforderung von Zwischenhändlern, Vermittlern oder sonstigen Drittpersonen oder Drittunternehmen,
welche Leistungen von Limited Plus nicht im Eigeninteresse erfragen bzw. insbesondere  von Mitbewerbern, ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine Strafe in Höhe von 25.000 EUR fällig, die an Limited Plus zu leisten ist. Die Strafe ist unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden an Limited Plus zu leisten. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

2. Bestellung · Zustandekommen des Vertrages · Widerrufsrecht
Alle Angebote von Limited Plus sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen, Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Bis zur endgültigen Absendung seines Auftrages an Limited Plus kann der Auftraggeber diesen jederzeit korrigieren bzw. löschen. Nach Absendung ist der Auftrag verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das zuvor für Ihn erstellte Angebot annimmt und / oder Limited Plus ein Auftrag des Vertragspartners, schriftlich, per Fax oder mittels Computer und Datenleitung, insbesondere E-Mail, vorbehaltlich der Durchführbarkeit durch Limited Plus, durch eine Auftragsbestätigung bestätigt.
Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber sie erhalten hat.
Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens von Limited Plus maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Vertragssprache ist Deutsch. Wir empfehlen, den Auftrag oder die Auftragsbestätigung aufzubewahren. Diese werden von Limited Plus ebenfalls aufbewahrt. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen der Limited Plus an, auch wenn durch ihn keine schriftliche Erklärung abgegeben wurde. Allein die Auftragserteilung durch den Vertragspartner, ist der Beweis über die Kenntnisnahme und das Einverständnis zu den hier veröffentlichten Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber kann seinen Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung, sofern er nicht durch Veranlassung zur sofortigen Lieferung auf das Widerrufsrecht verzichtet hat, in schriftlicher Form widerrufen. Per Post, Fax oder Email an Limited Plus, D - 26215 Wiefelstede, Möwenweg 1, oder per Fax: 04403 - 9119304 oder an: info@limitedplus.com. Es genügt die rechtzeitige Absendung. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Aufträge die nach Ihren
Spezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind. Für die Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Nach Ausübung des Widerrufs ist der Auftraggeber nicht mehr zum Gebrauch berechtigt und muss die Waren unverzüglich zurücksenden. Insoweit bleiben alle Rechte vorbehalten.

3. Lieferung · Rücktritt · Kündigung
Die Lieferung erfolgt durch Postsendung per Einschreiben an die vom Auftrageber angegebene Lieferadresse. Limited Plus bemüht sich, jeden Auftrag innerhalb von 24 h auszuführen. Voraussetzung ist die Vereinbarung zur Aufhebung des Widerrufsrechts, welche bei jeder Bestellung angeboten wird. Die Angaben über Lieferfristen sind aber unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Lieferfrist von 24 h in der Auftragsbestätigung zugesagt worden ist. Limited Plus ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar  ist. Momentan nicht lieferbare Artikel werden bei Verfügbarkeit unverzüglich nachgeliefert.
Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner diese innerhalb einer
angemessener Frist abzurufen. Sollte ein Angebot nicht mehr lieferbar sein, behält sich
Limited Plus vor, von dem Vertrag zurückzutreten. Sollte die vertraglich vereinbarte
Leistung unmöglich sein, so kann der Auftraggeber nur Schadensersatz verlangen, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Limited Plus beruht. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten von Limited Plus - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird Limited Plus für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht freigestellt. Den Eintritt  solcher Ereignisse wird Limited Plus den Vertragspartner unverzüglich mitteilen. Diese Ereignisse berechtigen Limited Plus auch, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung von Limited Plus seitens ihrer Vorlieferanten ist Limited Plus von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Waren/Dienstleistungen getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für
Limited Plus  insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und
Fristsetzung seiner Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt. Ein wichtiger Grund
zur Kündigung liegt ferner vor, wenn der Vertragspartner Dienstleistungen verlangt,
die gegen geltendes Recht und / oder die guten Sitten verstoßen. Limited Plus ist
berechtigt jederzeit den Vertrag, insbesondere des registrierten Büros / Sekretär
(Secretary Service) sowie anderen Dienstleistungen/Waren zu kündigen, wenn Limited Plus darüber Kenntnis erlangt, dass der Vertragspartner Geschäften nachgeht die zumindest in einem Land der Europäischen Union untersagt sind oder Geschäfte betreibt, die gegen die guten Sitten verstoßen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Limited Plus keinen Nachweis darüber zu erbringen hat, dass dieser Verdachtsmoment tatsächlich begründet ist. Für die Kündigung des Vertrages bei Erbringung des Secretary Service  und auch des registrierten Büros bedarf es keinen besonderen Grund und ist daher jederzeit durch Limited Plus möglich. Der Vertragspartner kann eine Rückvergütung seiner Ausgaben für das registrierte Büro in Höhe von Euro 50,- verlangen. Sollte Limited Plus bzw. ein Lieferant den Sekretär (Company Secretary) stellen, und tritt dieser ohne Angaben von Gründen und ohne Fristen zurück, ist der Vertragpartner berechtigt für den bereits bezahlten Sekretär Service Euro 50,- zurück zu verlangen.Das Geltendmachen von höheren Ansprüchen ist nicht möglich, da der Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages informiert wurde, dass die Kündigung seitens Limited Plus hinsichtlich u.a. des registrierten Büros, Sekretärs Service sowie grundsätzlich weiteren Dienstleistungen möglich ist.

4. Zahlung · Aufrechnung · Zurückbehaltung · Verzug
Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen von Limited Plus ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Projektpauschalen und Tagessätze werden vor Auftragsbeginn fällig. Für kostenpflichtige Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur dann zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Limited Plus anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis  beruht.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Limited Plus berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 5% über dem von der europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Leitzinssatz zu fordern. Falls Limited Plus ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Limited Plus berechtigt diesen geltend zu machen. Dem Besteller bleibt es aber vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Bei ausbleibender Zahlung bis zum Ablauf des 30. Tages nach Zugang der Rechnung gerät der Kunde in Zahlungsverzug.
Zahlungsverzug tritt auch dann ein, wenn der Kunde vor Ablauf dieser Frist durch Limited Plus abgemahnt wird oder die Zahlungsfrist kalendermäßig bestimmt ist.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware / Dienstleistung bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die Limited Plus aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, uneingeschränkt und verlängert Eigentum von Limited Plus. 

6. Gewährleistung · Haftung
Liegt ein von Limited Plus zu vertretender Mangel aus Vermittler- oder Auftragstätigkeit vor, so ist Limited Plus zur Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Das Recht des Auftragebers zum
Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises wegen eines Sachmangels setzt voraus, dass eine der Limited Plus  gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos abgelaufen ist. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird. Limited Plus verlässt sich, bei vom Auftraggeber erteilten Auskünften und ausgehändigten Dokumenten, auf deren Richtigkeit und  Vollständigkeit. Der Auftraggeber stellt Limited Plus von sämtlichen, ggf. aus der Unrichtigkeit von Angaben resultierenden Ansprüchen frei. In keinem Fall haftet Limited Plus wegen in ihren Konzeptionen oder Webeaussagen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt Limited Plus bereits jetzt von jeglicher diesbezüglichen Haftung frei, dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Limited Plus entstehenden Schadenersatzverbindlichkeiten und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung. Limited Plus haftet nur für Schäden, sofern ihr bzw.  ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Im Falle
einer leichten fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten oder Kardinalpflichten ist die
Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchstens allerdings bis zu einem Schaden in Höhe der Hälfte von der vereinbarten und bezahlten Projektpauschale / Gesamtpreis der Waren und Dienstleistung die durch Limited Plus in der Auftragsbestätigung genannt wurden. Die Dienstleistungen von Limited Plus werden professionell und nach Vorgabe der Vertragspartner ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Vertragspartners bestehen, so ist die Limited Plus zur Nachbesserung berechtigt.Bei Computer-Software sowie Datenübertragung über World Wide Web können nach dem aktuellen Stand der Technik Fehler auftreten. Limited Plus kann deshalb einen absoluten fehlerfreien Ablauf nicht sicherstellen. Limited Plus haftet daher nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel, Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für mögliche Fehler bei Datenübertragungen oder fehlerhafter Übertragung von Emails. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch Limited Plus.
Limited Plus leistet keine Beratung zur Steuerhinterziehung und führt keine rechts- und
oder steuerberatende Tätigkeit durch. Weder im geschäftlichen Verkehr noch zu Zwecken des Wettbewerbs wird die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durchgeführt. Unsere Tätigkeiten sind mehrfach auf § 1 UWG, sowie das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) geprüft. Unseren Vertragspartnern werden für unsere Dienstleistungen speziell geschulte Anwälte empfohlen. Mit diesen kooperieren wir bereits seit einigen Jahren. Der Vertragpartner kann immer frei entscheiden, inwieweit er sich den Rat seines eigenen Rechtsanwaltes zu Rate ziehen möchte. Dieser Hinweis gilt vornehmlich gewerblichen Abmahnern. Limited Plus haftet nicht für Aussagen die durch den Gesetzgeber durch neue Verordnungen, Gesetze, etc. hinfällig werden. Es wird im besonderen darauf hingewiesen, dass das Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht sowohl von der deutschen aber auch europäischen Rechtssprechung regelmäßig geändert und/oder angepasst wird.

7. Leistungsstörungen
Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem einer Rate
übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens
10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Limited Plus kann im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. Limited Plus kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

8. Datenschutz
Die Auftragserteilung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Email und weitere Daten vom Besteller bekannt gegeben und von Limited Plus  gespeichert werden können. Limited Plus  weist gemäß § 33 BDSG daraufhin, dass auftragsbezogene Daten im
Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Limited Plus ist berechtigt, die Bestandsdaten ihrer Auftraggeber zu erheben und zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertragszwecks, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und sofern der Kunde dieser Verwendung seiner Daten nicht widerspricht. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln, wenn nicht im Auftrag andere Regelungen getroffen worden sind.
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Verträge, Entwürfe etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Dies gilt insbesondere auch für die Bereitstellung von Informationen und Broschüren. Diese sind nicht übertragbar und gelten ausschließlich für den Vertragspartner selbst. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Sollte der Vertrapspartner innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss selbst oder aber über Drittpersonen oder Drittunternehmen in Wettbewerb zu Limited Plus treten, wird eine Strafe von € 25.000 fällig. Das Recht auf geltend machen eines höheren Schadens bleibt davon unberührt.

9. Erfüllungsort · Rechtswahl · Geschäftssitz
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Limited Plus. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Limited Plus und dem Vertragspartner findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht Anwendung. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem mit Limited Plus geschlossenen Vertrag ergeben, wird der Geschäftssitz Wiefelstede der Limited Plus als Gerichtsstand, Oldenburg/Oldenburg vereinbart.

Stand: April  2012 
 
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