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Behörden & Steuern in England |
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Companies House Das Companies House ist das zentrale britische Handelsregister in Großbritannien.
Inland Revenue Das Inland Revenue ist das britische Finanzamt. An dieses muss die Körperschaftssteuer entrichtet werden. Bei der Körperschaftsteuerveranlagung in England gilt das Prinzip der Selbstveranlagung (self assessment), d.h. die Limited muss ihre Steuerschuld selbst berechnen und den so ermittelten Betrag an das zuständige Finanzamt (Inland Revenue) entrichten. Die Steuerschuld ist spätestens neun Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres – das nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss – fällig.
Corporation Tax Die Steuererklärung (corporation tax return) muss zusammen mit dem Jahresabschluss (annual account) und der Steuerberechnung (tax computation) spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Der zuständige Sachbearbeiter (inspector of taxes) prüft die eingereichten Unterlagen und setzt die Steuer entsprechend fest. Daraus kann sich für die Limited ein Steuererstattungsanspruch oder eine Nachzahlung ergeben.
Limited mit Geschäftssitz in UK Eine Limited mit Sitz und Geschäftsleitung in England, unterliegt ausschließlich dem englischen Steuerrecht. Dies gilt auch dann, wenn sie z.B. in Deutschland, Lieferungen und Leistungen ausführt. Sie muss in England auf ihren steuerlichen Gewinn Körperschaftsteuer (corporation tax) und auf dort ausgeführte Umsätze Umsatzsteuer (value added tax) zahlen. Eine Gewerbesteuer gibt es in England nicht, die Gemeinde erhebt aber eine Immobiliensteuer (business rates). In Deutschland besteht keine Steuerpflicht bezüglich der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Es kann aber Umsatzsteuer anfallen, sofern die von der Limited ausgeführten Umsätze in Deutschland steuerpflichtig sind.
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