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Banken & Konten in Deutschland |
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Nach der Gründung einer Limited stellt sich oft die Frage, bei welcher Bank man ein Konto eröffnet. Der erste Weg führt zur derzeitigen Hausbank des Gründers und oftmals ist diese Bank dann auch bereit ein Geschäftskonto für die neu gegründete Limited Company zu eröffnen. Für die Eröffnung benötigt die Bank die englischen Originalunterlagen inkl. Übersetzung, Apostille oder Beglaubigung. Bei der Eröffnung des Kontos wird in der Regel auch die Schufa des Geschäftsführers geprüft.
Gründer bzw. Ltd.-Inhaber mit positiven Bonitätsmerkmalen, (keine Negativeinträge in der Schufaauskunft) haben dann keine Probleme, ein Konto zu eröffnen.
Gründer bzw. Ltd. - Inhaber mit Negativeinträgen in der Schufaauskunft sind hier eindeutig benachteiligt, denn in solchen Fällen stehen die Banken der Eröffnung eines Geschäftskontos eher ablehnend gegenüber.
Limited Plus bietet die Eröffnung eines Limited - Geschäftskontos ohne Abfrage der Schufa an. Diese Konten werden auf Guthabenbasis geführt.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage hier Anfragen
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