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  16 häufige Fragen rund um die Limited
1. Kann ich eine Firma gründen, obwohl ich nicht im Gründungsland wohne?
Ja. Wir stellen alle zur Gründung erforderlichen Positionen. Es spielt weder Ihr Wohnort noch Ihre Staatsangehörigkeit eine Rolle.

2. Muss ich zur Gründung oder später persönlich im Gründungsland erscheinen?
Nein. Sie können sich bequem zurücklehnen. Wir übernehmen alle Formalitäten für Sie. Das bedeutet, Sie können eine Firma gründen ohne Ihren Schreibtisch zu verlassen.   

3. Muss ich wirklich kein Stammkapital einzahlen?       
Nein. Alle von uns angebotenen Firmenkonstellationen, auch die englische Limited, basieren auf Aktien. Da aber immer nur eine Aktie gezeichnet werden muss um aktiv zu werden, liegt das Stammkapital bei ca. 1 Euro und ist damit nicht erwähnenswert.

4. Bin ich vor persönlicher Haftung geschützt?
Ja. Wenn Sie die Geschäfte über die Gesellschaft abwickeln, haftet auch nur die Gesellschaft. Ein Haftungsdurchgriff auf den Geschäftsführer, wie er z.B. in Deutschland üblich ist, ist weitestgehend ausgeschlossen.        

5. Droht mir im Falle eines Konkurses Gewerbeverbot?
Nein. Sollten Sie mit Ihrer Firma wirklich Schiffbruch erleiden, können Sie schon am nächsten Tag eine neue Gesellschaft gründen.

6. Wie kann ich mein Vermögen optimal schützen?
Indem Sie eine Gesellschaft gründen, welche lediglich die Verwaltung Ihrer Vermögenswerte übernimmt. Alle Werte werden dieser Gesellschaft überschrieben. Da die Firma keine anderen Aktivitäten ausübt, können auch keine Forderungen gegen diese Firma entstehen. Somit sind Ihre Werte best möglich geschützt. Beachten Sie aber, daß dieser Schutz nur gewährleistet ist, wenn die Firma nicht für andere Geschäfte verwendet wird.

7. Kann eine ausländische Firma in meinem Heimatland eine Niederlassung eröffnen?
Ja. Sie erhalten mit den Gründungsunterlagen eine Apostille nach dem Den Haager Abkommen, die von nahezu allen Staaten weltweit akzeptiert werden muss. In den meisten Fällen ist es aber steuerlich günstiger nur über das Gründungsland zu agieren.

8. Welche Geschäfte kann ich mit einer ausländischen Gesellschaft betreiben?
Nahezu alle. Die Firmen werden mit dem weitest möglichen Spektrum an Aktivitäten gegründet. Konkret heißt das: Die Firma darf alle im Gründungsland legalen Tätigkeiten ohne weitere Genehmigungserfordernis ausüben. Einschränkungen gibt es eigentlich nur für Banken- oder Versicherungstätigkeiten. Für Sie bedeutet dies, daß Sie bei etwaigen Geschäftserweiterungen keine neuen Anträge stellen müssen, sondern die neue Tätigkeit von heute auf morgen mit ausüben können.

9. Welche Qualifikationen werden von mir gefordert?
Keine. Sie müssen keine besonderen Kenntnisse, Ausbildungen oder anderweitige Qualifikationen vorweisen. Auch die z.B. in Deutschland üblichen Meisterbriefe werden in keinem Fall benötigt.

10. Was bedeutet Offshore?
Offshore bedeutet Sie versteuern pauschal. Am Beispiel einer Panama Gesellschaft heißt das, Sie zahlen jährlich 190,- Euro an Pauschalsteuern und Verwaltungsgebühren und müssen keine weiteren Steuern abführen, keine Bilanz einreichen und auch keine Buchführung vorweisen. Das heißt, es entfällt auch die Aufbewahrungsfrist für Belege. Sie müssen hier aber beachten, dass diese Konstellation nur einwandfrei funktioniert, wenn keine Niederlassung in Ihrem Heimatland existiert.

11. Wie vermeide ich Erbschafts- oder Grunderwerbssteuern?
Durch die Einbringung der Vermögenswerte in eine Firma. Bei Vererbungen und Schenkungen hat der Betrieb wesentlich höhere Freibeträge als Vererbungen oder Schenkungen von Privatpersonen. Zudem läßt sich eine Limited oder Corporation - anders als z.B. die deutsche GmbH - auch in Teilen übergeben. Damit kann man schon zu Lebzeiten Teile der Firma durch Schenkung übergeben und dabei jeweils die Freibeträge für Betriebsübergaben von 225.000,- Euro nutzen. Bei regulären Schenkungen liegt der Freibetrag bei gerade einmal 5.200,- Euro.
Grunderwerbssteuern fallen nicht an wenn anstelle einer Immobilie die komplette Firma verkauft/übergeben wird. Natürlich sollte eine Gesellschaft, die z.B. eine Immobilie hält, keine weiteren Geschäfte tätigen. Man sollte hier zwischen aktiven Firmen und vermögens-verwaltenden Firmen strikt trennen.

12. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Bei Offshore-Gesellschaften nicht, bei "normalen" Firmen wie der englischen Limited schon. Die Steuererklärung muss dort abgegeben werden, wo die Firma Ihren Geschäftssitz hat. Bei der Limited kann dies sowohl England als auch Deutschland sein. Wir empfehlen Ihnen gerne Steuerberater in Ihrem Heimatland, welche die notwendigen Formalitäten für Sie erledigen.

13. Wo muss ich meine Gewinne versteuern?
Wenn Sie eine Niederlassung in Deutschland errichten, kann es notwendig werden, daß diese Niederlassung auch eine Steuererklärung abgibt. In Ihrem Heimatland versteuerte Gewinne, müssen dann im Gründungsland natürlich nicht mehr versteuert werden.

14. Was bedeutet Anonymität?
Wenn Sie eine anonyme Gründung der Firma bestellen, stellen wir je nach Gründungsland den Director (Geschäftsführer) und/oder den Shareholder (Aktionär). Auf diese Weise ist es für Dritte nicht nachvollziehbar, wem die Firma tatsächlich gehört, oder wer für die Firma zeichnungsberechtigt ist. Sie erhalten in diesem Fall natürlich alle Vollmachten, um mit der Firma voll arbeiten zu können.

15. Welche Leistungen sind in den angegebenen Preisen enthalten?
Grundsätzlich alle staatlich geforderten Positionen sowie ein Firmenkit. Die Firma wird für den jeweils angegebenen Preis komplett handlungsfähig vorbereitet. Dies gilt auch für die Gründung Ihrer Limited  für pauschal 1.250,00 Euro.

16. Werde ich auch nach der Firmengründung noch unterstützt?
Selbstverständlich. Unser Haus ist vor, während und nach der Gründung für kostenlose Beratungen zu erreichen. Außerdem unterstützen wir unsere Kunden bei der Suche von Steuerberatern und Rechtsanwälten im Gründungsland. Wir sind jederzeit bemüht Ihnen die bestmögliche Beratung zu gewährleisten und stehen auch Jahre nach der Firmengründung noch gerne zur Verfügung.
 
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